AGB der Agentur Citievents

AGB der Agentur Citievents (Fahrzeugvermittlung)

 

  • 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse von Citievents mit seinen Kunden. Vertragspartner ist die Agentur Citievents, Inhaber David de Koning, Boleystr. 10, 47829 Krefeld, Tel. 0178/ 413 44 01.

 

  • 2 Vertragsgegenstand

Die Agentur Citievents vermittelt Limousinen- und Partybus Angebote Archive, das heißt wir stellen den Kontakt zwischen Kunden und Limousinenservice her und vermitteln ein Personenbeförderungsangebot nach den Vorstellungen des Kunden. Die Durchführung des Angebots ist nicht Gegenstand des Vertrages, hier ist der jeweilige Limousinenservice alleinig verantwortlich. Wir vermitteln ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

  • 3 Vertragsschluss

(1) Der Vermittlunsgvertrag mit dem Kunden kommt zu Stande durch Versenden des verbindlichen Buchungsformulars über unsere Webseite zu den dort vereinbarten und im Vorfeld mit uns abgesprochenen Konditionen. Sollte der Kunde in dem Formular inhaltlich fehlerhafte Angaben machen (Schreibfehler ausgenommen) und/oder einen nicht im Vorfeld abgesprochenen Preis, Leistung oder Fahrzeug eintragen, liegt es in der Entscheidung der Agentur ob der Vertrag wirksam ist oder nicht. Die Agentur hat das Recht die Leistung, den Preis und das gemietete Fahrzeug wie im Angebot per Email, Whats App oder SMS zu verbuchen. Der Kunde hat kein Recht auf kostenfreie Stornierung. Bei fehlerhaften und irreführenden Angaben, die dazu beitragen das die Beförderung nicht stattfinden kann ( Fake Buchung ) oder ähnliches, wird dieses bei der Polizei zu Anzeige gebracht und es fallen die vollen Kosten an.

(2) Sollte die Buchung von einem auf den anderen Tag fallen z.B.: (zwischen 0 Uhr und 1 Uhr), so ist dieses sofort nach der Bestätigung nachzureichen in Form von z.B.: (vom 24.07. auf den 25.07. zwischen 0 und 1 Uhr). Sollte der Kunde keine Bestätigung von uns erhalten, so ist er verpflichtet bei uns nach zu fragen. Sollte der Kunde dieses nicht tun, wird diese Form angewendet. Eingetragen im Buchungsformular 24.07.2016 zwischen 0 und 1 Uhr, wäre dann 24.07.2016 auf den 25.07.2016 zwischen 0 und 1 Uhr. Nicht aber vom 23.07.2016 auf den 24.07.2016 zwischen 0 und 1 Uhr.

(3) Nach Durchführung der verbindlichen Buchung erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung an die von ihm angegebene E-Mail Adresse geschickt. Der Kunde muss bei nicht erhalt, dringen seinen Spamordner durchsuchen. Die Buchungsbestätigung erhält alle relevanten Daten zum Vertragsschluss.

(4) In Fällen, in denen der Kunde unser verbindliches Buchungsformular auf unserer Webseite nicht nutzt, kommt ein Vertrag zu Stande durch Versand unserer Buchungsbestätigung.

(5) Durch das absenden des Buchungsformulars ist die Buchung sofort bindend und Kostenpflichtig. Es fallen vorab eine Anzahlung von 60 Euro an.

(6) Sollte der Kunde das verbindliche Buchungsformular ausgefüllt und abgesendet, ohne sich aber im Vorfeld ein Angebot eingeholt und  beim ausgemachten Preis einen zu niedrigen Betrag eingetragen haben, dann hat die Agentur das Recht dem Kunden den eigentlich anfallenden Preis zu unterbreiten. Sollte der Kunde mit dem Preis nicht einverstanden sein, so hat der Kunde das Recht den Auftrag zu stornieren. Es gelten in diesem Fall die Vertragsbedingungen Siehe §6 Vertragstornierung.

 

  • 4 Ersatzfahrzeug

Sollte es mal dazu kommen das ein Fahrzeug kurzfristig ausfällt (Unfall, Verkehrslage, Wetter, Betriebliche Gründe etc.), so ist Citievents berechtigt das eigentliche gemietete Fahrzeug gegen ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug auszutauschen, sofern betriebliche Gründe dies zulassen. Ist dieses aus betrieblichen Gründen nicht möglich, wird der Preis an das Fahrzeug  angepasst, dass dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.

 

  • 5 Preise, Kosten & Rechnungsstellung

(1) Die Preisangaben auf unserer Webseite sind unverbindlich. Der tatsächliche Preis richtet sich unter anderem nach dem konkreten Umfang des vom Kunden gewünschten Angebots, Aufwand, Mietdauer  und die Entfernung um dem Kunden zu erreichen. Der tatsächliche Preis ist stets vor Durchführung einer Buchung zu erfragen und ist nach Mitteilung durch uns für 2 Kalendertage verbindlich. Die von uns genannten Preise verstehen sich stets einschließlich aller Preisbestandteile.

(2) Die Art der Rechnungsstellung erfolgt danach, ob der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB oder Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.

(3) Die Rechnungsstellung gegenüber gewerblichen Auftraggebern (§ 14 BGB) erfolgt unmittelbar zwischen diesen und Citievents  gem. § 19 Abs. 2 UStG. Das heißt es fallen zzgl. MwSt. an. Dazu kann die Abrechnung direkt vor Ort mit dem zur Abrechnung berechtigten Chauffeur vorgenommen werden. Rechnungen von Citievents werden in der Regel auf elektronischem Weg an den Auftraggeber verschickt. Sie sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Gem. § 286 III BGB gerät der Auftragnehmer spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang in Zahlungsverzug, ohne das es einer Mahnung bedarf. Gem. § 288 II BGB gilt der gesetzliche Verzugszinssatz i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

(4) Bei Auftraggebern i.S.v. § 13 BGB (Verbrauchern), wird die Agentur lediglich als Vertragsvermittler tätig. Die Agentur stellt gegenüber diesen Auftraggebern keine Rechnung. Die Rechnungslegung obliegt insoweit dem Limousinenservice. Die Agentur rechnet ausschließlich mit dem Limousinenservice selbst ab, nachdem diese/-r zeitnah nach Erbringung seiner Leistung eine ordnungsgemäße Rechnung erstellt hat.

(5) Der Auftraggeber (§ 13, § 14 BGB) darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

(6) Der Auftraggeber muss im Vorfeld der Agentur gegenüber äußern, ob er als Gewerblicher Verbraucher oder als Privat Verbraucher abrechnen möchte. Sollte der Kunde im Nachhinein eine Rechnung verlangen ohne sich im Vorfeld Citievents  gegenüber geäußert zu haben, wird der Kunde automatisch als Gewerblicher Verbraucher gesehen und es fallen nochmals die MwSt. an.

 

  • 6 Vertragsstornierung

(1)Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, den geschlossenen Vermittlungsvertrag schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung des Vertrages ist generell kostenpflichtig. Storniert der Besteller die Beförderung in einem Zeitraum von bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Beförderungstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 30 % des Beförderungspreises.

(2) Storniert der Besteller die Beförderung in einem Zeitraum von weniger als 4 Wochen aber mehr als einer Woche vor dem vereinbarten Beförderungstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 60 % des Beförderungspreises.

(3) Storniert der Besteller die Beförderung in einem Zeitraum von weniger als 1 Woche vor dem vereinbarten Beförderungstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 85 % des Beförderungspreises. Sollte der Kunde vorab die Anzahlung von 60 Euro getätigt haben, so sind die 60 Euro Anzahlung von dem anfallenden Stronierungsbetrag abzuziehen.

(4) Storniert der Besteller die Beförderung in einem Zeitraum von weniger als 24 h vor dem vereinbarten Beförderungstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf die Geltendmachung einer pauschalen Stornierungsgebühr von 100 % des Beförderungspreises.

(5) In dem Fall 6.1 einer bereits geleisteten Anzahlung durch den Besteller, wird diese auf die Stornierungsgebühr nicht angerechnet. Sollte in dem Fall 1.6 keine Anzahlung geleistet wurden sein, so wird diese zusätzlich zu den 30% fällig.  In den Fällen 6.2 bis 6.4 wird die Anzahlung auf anfallenden Gesamtpreis verrechnet.

(6) Der Kunde kann nur schriftlich per Email (daviddekoning@gmx.de) stornieren. Das geht nur als Antwort auf unsere Buchungsbestätigung. Sollte der Kunde diese nicht mehr haben, kann er eine neue Buchungsbestätigung bei der Agentur anfordern. Es ist die Pflicht des Kunden dafür sorge zu tragen das die Stornierung per Email bei der Agentur ankommt. Die Stornierung ist nur mit einer schriftlichen Bestätigung der Agentur akzeptiert.

(7) Stornierung einer Buchung aus Gründen wegen nicht Genehmigung einer Veranstaltung, politischen Entscheidungen, Todesfall in der Familie, Unfall, höhere Gewalt oder ähnliches, befreit nicht von den Stornierungskosten. Die Stornierungkosten fallen in voller Höhe an siehe 6.1 bis 6.4.

(8) Kunden die im Zeitraum der Kontakt- und/oder Ausgangssperre und anderen Beschränkungen bedingt durch die Corona-Pandemie eine Buchung getätigt haben, bei denen wegen jenen genannten Beschränkungen und Maßnahmen die Bus- Limousinenfahrt an dem Veranstaltungsdatum nicht durchgeführt werden kann, willigt der Kunde ein, dass in diesem Fall die Vertragsbedingungen Siehe 6 Vertragstornierung gelten.

 

  • 7 Kündigung, Widerruf

(1) Eine Kündigung des Vermittlungsvertrag ist nicht möglich.

(2) Der Kunde hat gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Recht zum Widerruf des Vermittlungsvertrages.

 

  • 8 Zusatzleistungen

Entstehen während der Beförderung weitere Kosten durch zusätzliche Leistungen, wie Verlängerung der Fahrt oder dem Verzehr von Getränken, welche nicht in der Buchungsbestätigung enthalten sind, so sind die Kosten direkt fällig und in bar beim Chauffeur zu entrichten. Dies gilt nur dann nicht, wenn vorab schriftlich etwas anderes mit der Agentur  vereinbart wurde.

 

  • 9 Pflichten und Rechte der zu befördernden Personen

(1) Vor Antritt der Beförderung hat der Auftraggeber auf Nachfrage des Chauffeurs seinen Personalausweis vorzuzeigen. Ist der Auftraggeber bei Antritt der Beförderung nicht vor Ort und kann seine Volljährigkeit daher nicht überprüft werden, wird die Beförderung nur dann angetreten, wenn ein anwesender, volljähriger Fahrgast schriftlich gegen über dem Anbieter erklärt, für etwaige Ansprüche des Anbieters in Verbindung mit dieser Beförderung einzustehen.

(2) Vor Antritt der Beförderung haben die Fahrgäste auf Nachfrage des Chauffeurs ihren Personalausweis vorzuweisen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Konsum alkoholischer Getränke vorgesehen ist und der Verdacht besteht, dass die Fahrgäste das dafür gesetzlich erforderliche Alter noch nicht erreicht haben.

(3) Während der Beförderung haben sich die Fahrgäste an die Regelungen der Straßenverkehrsordnung, insbesondere die Anschnallpflicht, und die Weisungen des Anbieters und/oder des Chauffeurs zu halten. Der Chauffeur ist nach seinem Ermessen berechtigt, Personen von der Beförderung auszuschließen oder die Fahrt komplett abzubrechen, wenn die zu befördernden Personen

(a) den Anweisungen des Anbieters und/oder des Chauffeurs zuwider handeln.

(b) oder die von ihnen mitgeführten Gegenstände eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs, den Chauffeur oder die übrigen Personen im Fahrzeug darstellen.

(4) Die Fahrgäste haben bei der Benutzung des Fahrzeuges die ihnen obliegende Sorgfalt im Umgang mit den Rechtsgütern des Anbieters einzuhalten. Dazu gehören insbesondere die Vermeidung von Schäden am Fahrzeug und die Vermeidung der Verschmutzung des Fahrzeuges über ein gebrauchsübliches Maß hinaus.

(5) Den Fahrgästen ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet. Ihnen steht in der Regel gegen ein Entgelt im Fahrzeug eine Auswahl an alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken zur Verfügung.

(6) Eine Dekoration des gebuchten Fahrzeuges durch den Besteller bzw. die Fahrgäste ist nur dann zulässig, wenn der Besteller zuvor eine ausdrückliche Genehmigung des Anbieters eingeholt hat und zudem sichergestellt ist, dass die Dekoration sich nach der Fahrt ohne Probleme und ohne Rückstände wieder entfernen lässt. Für das Anbringen der Dekoration vor der Beförderung und deren Entfernung nach Erbringung der Beförderungsleistung ist der Besteller zuständig. Die für die Vor- und Nachbereitung notwendige Zeit wird grundsätzlich in den gebuchten Zeitraum einkalkuliert. Wird durch die Demontage die gebuchte Zeit überschritten, behält der Anbieter sich eine Inrechnungsstellung der zusätzlich in Anspruch genommenen Zeit vor.

 

  • 10 Gewährleistung und Haftung

Für Ausfälle der Fahrzeuge wird von Citievents keine Haftung übernommen, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Citievents zurückzuführen. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen sofort beim Chauffeur mündlich zu rügen und sofern die Rüge aufrecht erhalten wird, diese Rüge spätestens innerhalb von drei Tagen schriftlich dokumentiert zu wiederholen und zu begründen. Bei Reklamationen haftet der Vermittler Citievents nicht. Jegliche Reklamationen und Ansprüche müssen beim ausführenden Limousinenservice geltend gemacht werden.

 

  • 11 Verspätungen

(1) Die zu befördernden Personen sowie der Besteller haben durch eine präzise Angabe des Start- und Ziel- bzw. Abholortes sowie der jeweiligen Zeiten einen reibungslosen Ablauf der Beförderung sicherzustellen. Etwaige Verzögerungen durch unpräzise Orts- und Zeitangaben gehen zu Lasten des Bestellers und werden ihm entsprechend des vereinbarten Preises anteilig in Rechnung gestellt, sofern sie den gebuchten Beförderungszeitraum übersteigen.

(2) Die zu befördernden Personen sowie der Besteller haben eine pünktliche Abfahrt sicherzustellen. Bei verspäteten Abfahrten, die nicht auf einem Verschulden des Anbieters basieren, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für das verspätete Erreichen des Zielortes.

 

  • 12 Vermittlung der Aufträge an Dritte

Der Anbieter behält sich für den Fall, dass das gewünschte Fahrzeug bereits ausgebucht ist und der Kunde mit der Weitergabe seiner persönlichen Daten einverstanden ist vor, die Anforderung/Bestellung eines Auftraggebers als unverbindliche Anfrage an ein von Citievents geprüftes seriöses Partner-Unternehmen zur Vermietung von Limousinen weiter zu vermitteln. Dem Auftraggeber steht es frei, ein darauf folgendes Angebot des Partner-Unternehmens anzunehmen und zu diesem ein Vertragsverhältnis zu begründen. Eine Vertragsbeziehung zu Citievents entsteht in diesem Falle nicht.

 

  • 13 Datenschutz

Der Anbieter erhebt nur in dem Maße personenbezogene Daten seiner Besteller, wie sie für eine reibungslose Abwicklung des Auftrages unbedingt erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere den Namen des Bestellers, die Abhol-/ und Zieladresse sowie die Angaben zur Kontaktaufnahme. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beachtet der Anbieter die gesetzlichen Bestimmungen.

 

  • 14 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Als Gerichtsstand wird in den Fällen, in den der Besteller ein Kaufmann ist, Krefeld vereinbart.

(3) Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

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